Schallimmissionsprognosen | Lärmschutzgutachten

Wenn aus Schall eine Belästigung wird, spricht man von Lärm. Für die Untersuchung und Bewertung verschiedener Lärmarten gibt es zahlreiche gesetzliche Festsetzungen und Richtlinien mit verschiedenen Anforderungen und Richtwerten. Grundlage für den Lärmschutz bilden in erster Linie die Ausführungen zum Genehmigungsverfahren in § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Konkretisiert werden die rechtlichen Vorgaben des BImSchG in der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), welche zudem eine spezielle Prüfsystematik vorgibt.

Die Anzahl der Lärmquellen im Alltag nimmt stetig zu. Hierbei kann es sich z.B. um Straßen oder Industrie- und Gewerbeanlagen handeln. Aber auch Stätten der Freizeitgestaltung wie Sportanlagen, Diskotheken oder Musik-Übungsräume emittieren Schall. Im Rahmen von Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb sowie für wesentliche Änderungen von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne der 4. BlmSchV bzw. nach § 22 BImSchG ist nachzuweisen, dass die Immissionsrichtwerte in der Umgebung schallemittierender Anlagen an den maßgeblichen Immissionsorten eingehalten werden.

Im Zuge einer Schallimmissionsprognose berechnen wir die zu erwartenden Schallemissionen und -immissionen geplanter Anlagen und entwickeln darauf aufbauend ein geeignetes Lärmschutzkonzept. Natürlich unterstützen wir Sie auch bei der Bewertung Ihrer bestehenden Anlage, überprüfen die Einhaltung der Immissionsrichtwerte und beraten Sie bei der Wahl und Dimensionierung geeigneter Lärmschutzmaßnahmen.

Unsere Vorgehensweise:

  • Ortsbegehung des geplanten Anlagengeländes und der Umgebung mit der schutzbedürftigen Bebauung
  • Abstimmung der maßgeblichen Immissionsorte mit der Behörde
  • Recherche über vorhandene Untersuchungen zur Schallimmission (z.B. schalltechnische Prüfberichte), die für die Gesamtuntersuchung von Bedeutung sind
  • Ermittlung der schalltechnischen Kenndaten relevanter Geräuschquellen auf Basis von Unterlagen des Betriebes, des Herstellers oder Erfahrungswerten
  • Erstellung eines rechnergestützten digitalen Geländemodells auf Grundlage topografischer Karten und Modellierung aller immissionsortrelevanten Geräuschemittenten
  • Berechnung der Ausbreitung des Schalls unter Mitwindbedingungen mit Hilfe eines Rechenprogramms (SoundPLAN) nach der DIN ISO 9613-2 (Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien). Die Berechnung dient der Ermittlung des Schalldruckpegels an jedem der Immissionsorte in der Umgebung, so dass für jede Geräuschquelle der Anlage der Immissionsanteil erkennbar wird
  • Erstellung von Rasterlärmkarten zur grafischen Darstellung des Einwirkbereichs aller Anlagenteile
  • Berechnung der Beurteilungspegel nach TA Lärm, der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) oder der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) für die maßgebenden Immissionsorte
  • Vergleich der Beurteilungspegel, Spitzenbeurteilungspegel und wenn nötig der Lärmkontingente mit den Richtwerten
  • Vorschläge zu generellen Schutzmaßnahmen, entsprechend dem derzeitigen Stand der Lärmminderungstechnik, welche der Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte dienen
  • Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens

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