Entsorgung
Übergeben Sie Ihr Problem in unsere Hände...
Die Grundlagen
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bundesweit geltende, behördliche Anerkennung als Händler/Makler für alle gefährlichen Abfallarten
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Sachkunde: Probenahme nach PN 98
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behördlich anerkannte Umfassende Sachkunde entspr. § 11 ChemVerbotVO (Giftschein)
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vom Freistaat Thüringen bekannt gegebener Sachverständiger nach §29a BImSchG, Fachgebiet u.a. „Ermittlung und Bewertung von Stoffeigenschaften“
Dies ist die solide fachliche Grundlage, auch Ihr Abfallproblem rechtssicher zu lösen und dabei die wirtschaftlichste Variante zu finden.
Dabei sind wir unsere eigene - und dann auch Ihre - „fachgutachterliche Begleitung“ für den Entsorgungsvorgang (Einstufung, ggf. Probenahme, Behördenumgang, Nachweisführung- auch elektronisch im eANV, Dokumentation...).
Transparente Preisgestaltung:
Sie erhalten von uns ein verbindliches Entsorgungsangebot mit dem Einheitspreis je Tonne, die Abrechnung erfolgt nach Wiegescheinen
Keine verdeckten oder Zusatzkosten, der organisatorische und fachgutachterliche Aufwand sind in den Tonnenpreis eingerechnet!