Störfallvorsorge | Sicherheitsabstände

Vor Beginn der Errichtung eines Betriebsbereichs - oder vor einer störfallrelevanten Änderung nach § 3 Absatz 5b des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) - haben Sie als Betreiber im Rahmen der Anzeigepflicht der zuständigen Behörde Auskunft über sicherheitsrelevante Sachverhalte zu erteilen.

Als Betreiber einer überwachungsbedürftigen Anlage im Sinne von § 2 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) kann es im Zuge dieses Verfahrens notwendig sein, ein Störfallkonzept (gemäß § 12 BImSchV/ Störfallverordnung) vorzulegen, welches die Handhabung von Störungen im Betriebsablauf erläutert und eine Konzeption zur Vermeidung von Störfällen darlegt.

Wir entwickeln Ihnen ein solches Störfallkonzept inklusive aller zugehöriger Unterlagen wie zum Beispiel den Dokumenten zum Explosionsschutz oder zur Risikoanalyse (PAAG). Zudem erstellen wir Ihnen gerne ein Sicherheitsmanagementhandbuch für das Führungspersonal Ihres Betriebes, dass den qualifizierten und sicheren Umgang mit Betriebsmitteln und Resourcen in Ihrem Betrieb vereinfacht..
Für die Klärung störfallrelevanter Sachverhalte verlässt sich die Behörde bevorzugt auf die Ausführungen von Sachverständigen, die nach § 29 a/b BImSchG bekanntgegeben wurden. Über diese personengebundene Bekanntgabe verfügt Dr. Lux, der mit seiner Expertise für ihre Fragen da ist.

Unsere Leistungen auf dem Gebiet der Störfallvorsorge

  • Prüfung der Anwendbarkeit der 12. BImSchV
  • Gutachterliche Empfehlung zu Sicherheitsabständen um industrielle Anlagen nach RL 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) und § 50 BImSchG:
  1. Ermittlung des Achtungsabstandes
  2. Berechnung des angemessenen Abstandes nach KAS-18 Leitfaden/ KAS-32
  • Erstellen eines vorlagefähigen Störfallkonzepts nach § 8 der 12. BImSchV (Konzept zur Verhinderung von Störfällen)
  • Erstellen eines Sicherheitsberichts nach § 9 der 12. BImSchV
  • Erstellen von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen nach ArbSchG/ BetrSichV/ GefStoffV
  • Erstellen eines Sicherheitsmanagementhandbuchs (Schwerpunkt: Störfallmanagement)
  • Unterstützung bei der Bauleitplanung
  • PAAG-Analyse/ HAZOP-Verfahren mit den Teilschritten Prognose (Suche möglicher Abweichungen und Störungen), Auffinden der Ursachen, Abschätzen der Auswirkungen, Gegenmaßnahmen (Bewerten vorhandener Maßnahmen und Entscheidung über angemessene weitere Gegenmaßnahmen)
  • Formulierung Ihrer Informationen an die Öffentlichkeit und/oder der Behörden

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Für alle Anliegen zu unseren Leistungen stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.

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